Rechtliches
Transparenzverordnung
Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung nach Art. 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung).
1. Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Sascha Laudenklos verfolgt derzeit keine eigenständige Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung.
Nachhaltige Versicherungsanlageprodukte werden angeboten und vermittelt. Bei der Auswahl von Versicherungsunternehmen und Produkten werden ausschließlich die von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Diese liegen noch nicht von jedem Anbieter vollständig vor; für ihre Richtigkeit ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Wie ein Versicherungsunternehmen Nachhaltigkeitsrisiken bei seinen Anlageentscheidungen berücksichtigt, teilt es in seinen vorvertraglichen Informationen mit.
2. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen der Versicherungsunternehmen ist eine detaillierte Prüfung, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie sie in die Beratung einfließen können, noch nicht in jedem Fall möglich. Diese Aspekte werden deshalb nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.
Soweit möglich, werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zu ihren Produkten bereitgestellten Informationen einbezogen. Die weitere Entwicklung wird beobachtet; eine eigene Strategie, die nachteilige Auswirkungen standardmäßig berücksichtigt, wird zu gegebener Zeit entwickelt.
3. Vergütung
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Die Vergütungspolitik steht damit im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
4. Was Nachhaltigkeitsrisiken sind
Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten den Wert einer Anlage negativ beeinflussen kann. Sie können einzelne Unternehmen ebenso betreffen wie ganze Branchen oder Regionen.
- Umwelt: etwa häufigere Extremwetterereignisse infolge des Klimawandels, die Betriebsabläufe oder Lieferwege beeinträchtigen können.
- Soziales: etwa Verstöße gegen arbeitsrechtliche Standards oder den Gesundheitsschutz.
- Unternehmensführung: etwa Verstöße gegen die Steuerehrlichkeit oder Korruption.